Allgemeine Ausstellungsbedingungen

Wirtschaftsmesse Wedemark 2026

27. & 28. Juni 2026 · Silke Hanebuth Immobilien Sportpark, Wedemark

Veranstalter: #zusammenwedemark Standortmarketing e.V.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Ausstellungsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Aussteller der Wirtschaftsmesse Wedemark 2026 (nachfolgend „Messe"), veranstaltet vom #zusammenwedemark Standortmarketing e.V. (nachfolgend „Veranstalter").
  2. Mit der Anmeldung zur Messe erkennt der Aussteller diese AGB an.
  3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Anmeldung und Zulassung

  1. Die Anmeldung erfolgt ausschlieĂźlich ĂĽber das Online-Anmeldeformular auf der Website wirtschaftsmesse-wedemark.de.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Veranstalter bestätigt die Teilnahme schriftlich per E-Mail.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort oder eine bestimmte Standgröße besteht nicht. Der Veranstalter bemüht sich, Wünsche zu berücksichtigen.
  5. Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2026.

§ 3 Standgebühren und Zahlungsbedingungen

  1. Die Standgebühren richten sich nach dem gewählten Standtyp und der Preiskategorie des Ausstellers. Es gelten folgende Preise (netto zzgl. 19% MwSt.):

    Standtyp Fläche Mitglied Frühbucher Normalpreis
    Halle Außenseite 3×2m (6m²) 300,00 € 360,00 € 420,00 €
    Halle Innenbereich 3×3m (9m²) 450,00 € 540,00 € 630,00 €
    Außenbereich 5×5m (25m²) 375,00 € 500,00 € 625,00 €

    Preiskategorien:
    • Mitglied: Mitglieder von #zusammenwedemark Standortmarketing e.V.
    • Frühbucher: Anmeldung bis zum 30. März 2026
    • Normalpreis: Anmeldung nach dem 30. März 2026
  2. Pro Aussteller kann maximal ein zusätzlicher Nachbarstand gebucht werden (max. 2 Stände gesamt).
  3. Die Standgebühr umfasst die Nutzung der Standfläche für beide Messetage inklusive Tisch(e) und Stuhl/Stühle.
  4. Ein Stromanschluss kann optional als Pauschale von 30,00 € netto zzgl. MwSt. hinzugebucht werden (einmalig, nicht pro Stand). Standard: 230V / 16A (Schuko-Steckdose). Drehstromanschlüsse (400V / 16A CEE) sind auf Anfrage möglich.
  5. Die Rechnung wird nach Bestätigung der Anmeldung per E-Mail versandt. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage.
  6. Bei Nichtzahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Zulassung zu widerrufen.

§ 4 Auf- und Abbauzeiten

  1. Der Aufbau erfolgt am Freitag, 26. Juni 2026, von 17:00 bis 22:00 Uhr, sowie am Samstag, 27. Juni 2026, von 08:00 bis 09:30 Uhr.
  2. Die Stände müssen bis spätestens 09:30 Uhr am jeweiligen Messetag bezugsfertig sein.
  3. Die Messe ist an beiden Tagen von 10:00 bis 18:00 Uhr für Besucher geöffnet. Die Stände müssen während der gesamten Öffnungszeit besetzt sein.
  4. Der Abbau erfolgt am Sonntag, 28. Juni 2026, frühestens nach Messeschluss ab 18:00 Uhr. Alle Stände müssen bis spätestens 20:00 Uhr abgebaut und die Fläche geräumt sein.
  5. Ein vorzeitiger Abbau vor Messeende ist nicht gestattet.

§ 5 Standgestaltung

  1. Die Standgestaltung ist den Ausstellern innerhalb der zugewiesenen Fläche freigestellt, soweit sie den Gesamteindruck der Messe nicht beeinträchtigt.
  2. Die Standfläche darf nicht überschritten werden. Aufbauten dürfen eine Höhe von 2,50 m nicht überschreiten.
  3. Bohrungen, Nagelungen und Klebungen am Gebäude oder Boden sind nicht gestattet. Beschädigungen gehen zu Lasten des Ausstellers.
  4. Der Veranstalter kann Änderungen der Standgestaltung verlangen, wenn diese gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen oder andere Aussteller beeinträchtigen.

§ 6 Versicherung und Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Ausstellungsgut, die durch höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser oder sonstige Ursachen entstehen.
  2. Der Aussteller ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung für seine Ausstellungstätigkeit abzuschließen.
  3. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter am Messegelände, an den Einrichtungen des Veranstalters oder an Dritten verursachen.
  4. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Ausstellerversicherung.

§ 7 Stornierung und Rücktritt

  1. Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor Messebeginn (27. Mai 2026) kostenlos möglich.
  2. Bei einer Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor Messebeginn werden 50 % der Standgebühr fällig.
  3. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Messebeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle StandgebĂĽhr berechnet.
  4. Die Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail an orga@wirtschaftsmesse-wedemark.de).
  5. Der Veranstalter kann bei Vorliegen wichtiger Gründe die Messe absagen oder verlegen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Standgebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 8 Stromversorgung

  1. Ein Stromanschluss kann bei der Anmeldung hinzugebucht werden. Standardmäßig wird ein 230V / 16A Schuko-Anschluss (max. 3,6 kW) bereitgestellt. Für höheren Bedarf steht ein Drehstromanschluss (400V / 16A CEE) zur Verfügung — bitte bei der Anmeldung angeben.
  2. Die Nutzung eigener Verlängerungskabel muss den VDE-Vorschriften entsprechen.
  3. Eigene Generatoren oder Aggregate sind nicht gestattet.

§ 9 Ordnung und Sicherheit

  1. Der Aussteller ist verpflichtet, die Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals zu befolgen.
  2. Feuerlöscher und Fluchtwege dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.
  3. Offenes Feuer, Grillen und offene Flammen sind nur nach vorheriger Genehmigung des Veranstalters gestattet.
  4. Der Lärmpegel am Stand muss so bemessen sein, dass benachbarte Aussteller nicht übermäßig gestört werden.
  5. Das Rauchen ist in den Hallengebäuden nicht gestattet.

§ 10 Datenschutz

  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Ausstellers zum Zweck der Durchführung der Messe gemäß DSGVO.
  2. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website wirtschaftsmesse-wedemark.de/datenschutz einsehbar.
  3. Firmennamen, Branche und ggf. Logo können im Ausstellerverzeichnis und in Messematerialien veröffentlicht werden, sofern der Aussteller zugestimmt hat.
  4. Foto- und Videoaufnahmen während der Messe können für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt, die Unternehmensdaten (Firmenname, Branche, Kurzbeschreibung) sowie das vom Aussteller bereitgestellte Firmenlogo zu Werbezwecken an die lokale Presse weiterzugeben.

§ 11 Ergänzende Bestimmungen

  1. Die Wirtschaftsmesse Wedemark wird ehrenamtlich organisiert. Der Veranstalter und sein Orga-Team handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Anregungen und konstruktives Feedback sind jederzeit willkommen.
  2. Der Hallenboden ist pfleglich zu behandeln. Verschmutzungen sind vom Aussteller unverzüglich zu beseitigen. Für Schäden am Hallenboden haftet der verursachende Aussteller.
  3. Der Aussteller stimmt zu, dass seine Firmendaten (Firmenname, Branche, Logo, Kurzvorstellung) im gedruckten Messeheft, auf der Messe-Website sowie in sozialen Medien des Veranstalters veröffentlicht werden dürfen.
  4. Die Weitergabe des Standplatzes an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Hannover.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berĂĽhrt dies nicht die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Bestimmungen.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.